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Mandatsbedingungen

Mandatsübernahme

Übermittlungen über unsere Homepage begründen kein Mandatsverhältnis. Auch die Übermittlung des Kontaktformulars begründet ausdrücklich kein Mandatsverhältnis. Das Mandatsverhältnis entsteht durch Annahme einer mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung, untersteht den gesetzlichen Bestimmungen des Auftrages nach dem schweizerischen Obligationenrecht und dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte sowie dem Anwaltsgesetz des Kantons Luzern. Weitere Grundlagen des Mandatsverhältnisses sind in der Prozessführung die jeweils geltende Zivil- und Strafprozessordnung sowie die Standesregeln des Schweizerischen und Luzernischen Anwaltsverbandes.

Honorar/Gebühr

Grundlage unseres Honorars für die rechtsberatende Tätigkeit ist die Honorarvereinbarung. Bei Gerichtsverfahren richtet sich die Honorierung nach den jeweils geltenden kantonalen Kostenverordnungen. Vorbehalten bleiben im Rahmen des Mandatsverhältnisses getroffene Honorarvereinbarungen. Für alle notariellen Tätigkeiten richtet sich die Gebühr nach der kantonalen Gebührenverordnung für Notare

Anwaltskanzlei Notariat Sursee - Mandatsbedingungen
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